Herzlich willkommen bei der Initiative für Früherkennung und Therapie!

Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick zu Maßnahmen der Früherkennung und auch Therapie bei verschiedenen psychsichen und emotionalen Problemen.

Dabei stellen sich verschiedene Fragen, die wir Ihnen hier auch beantworten möchten.

Welche Untersuchungen zur Früherkennung möglicher schwerwiegender Erkrankungen werden empfohlen?

Einen schweren Krankheitsverlauf noch rechtzeitig zu verhindern, liegt nicht nur im Interesse aller Patienten, sondern auch in jenem der Krankenkassen, die die Behandlungen bezahlen. Je früher Risikofaktoren wie Bewegungsmangel oder Fehlernährung im Rahmen von Präventionsmaßnahmen erkannt werden, desto größer ist die Aussicht auf eine nachhaltige Heilung. Vorsorge- beziehungsweise Früherkennungsuntersuchungen werden für Schwangere, Neugeborene und Kinder angeboten, aber auch Jugendliche sollen dadurch vor Fehlentwicklungen bewahrt werden, sofern rechtzeitig eine adäquate Behandlung eingeleitet werden kann.

Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche

Bei den sogenannten U-Untersuchungen für Kinder und den J-Untersuchungen für Jugendliche werden jeweils zunächst der allgemeine Gesundheitszustand bewertet und geprüft, ob sich das Kind innerhalb einer gewissen Bandbreite entsprechend seinem Alter entwickelt.

Was genau zu untersuchen ist und wie oft dies zu geschehen hat, wird im Rahmen der Kinder- und Jugendgesundheitsuntersuchungsrichtlinie vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt. Es ist sogar gesetzlich geregelt, dass alle Kinder und Jugendlichen einen Anspruch auf solche Untersuchungen haben, und zwar bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Es geht dabei insbesondere bei Kindern bis sechs Jahre um die U1 bis U9 und darüber hinaus noch um die J1 Untersuchungen.

Selbstverständlich sind diese Untersuchungen auch mit einer ärztlichen Beratung verknüpft. In solchen Gesprächen geht es zum Beispiel um individuelle Belastungen oder gesundheitliche Risikofaktoren, die für das Kind möglicherweise bestehen, mit dem Ziel, die Eltern optimal mit Informationen zu versorgen, damit diese in die Lage versetzt werden, für eine gesunde Entwicklung ihrer Kinder Sorge zu tragen.

Je nach Lage der Dinge wird der Arzt eine Präventionsempfehlung ausstellen, die beispielsweise regionale Eltern-Kind-Angebote nutzt. Ein wichtiger Teil der Untersuchungen ist die Überprüfung des Impfstatus des Kindes, die sogleich mit einer Beratung zu dessen Verbesserung verbunden wird. Bei der Erstaufnahme eines Kindes in eine Kindertagesstätte ist übrigens die ärztliche Impfberatung nachzuweisen.

Erwachsenen-Vorsorge

Viele Früherkennungsuntersuchungen für Erwachsene werden mit dem Fokus auf Diabetes mellitus, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und vor allem Krebs vorgenommen. Diese Art des medizinischen „Check-up“ bezieht insbesondere Untersuchungen hinsichtlich Darm-, Brust- und Gebärmutterhalskrebs ein und gehört heute standardmäßig auch zum Leistungsumfang gesetzlicher Krankenkassen.

Zu diesem Zweck ist am 09.04.2013 das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) in Kraft getreten. Damit diese Angebote von möglichst vielen Menschen in Anspruch genommen werden, werden die Personen, die in das entsprechende Raster passen, oftmals schriftlich zur Früherkennung von Darm- und Gebärmutterhalskrebs eingeladen, so, wie es schon früher für das Mammografie-Screening im Kontext von Brustkrebs üblich war. Allerdings ist die Teilnahme an solchen Früherkennungsprogrammen immer freiwillig.

Im Jahre 2018 hat der dafür verantwortliche G-BA spezielle organisierte Screening-Programme beschlossen. Das bedeutet, dass die fachlichen Inhalte der Untersuchungen zur Darmkrebs-und Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung in einer Weise überführt werden, dass eine angemessene Qualitätskontrolle und ein umfassendes Einladungs- und Informationssystem installiert werden konnten.

So wurde es möglich, dass die Krankenkassen seit Juli 2019 entsprechende Informationen und Einladungsschreiben einschließlich Entscheidungshilfen für die Darmkrebsfrüherkennung ganz gezielt an Versicherte, die es betrifft, versenden können. Und seit Anfang 2020 erhalten weibliche Versicherte Einladungen und Infos (Entscheidungshilfen) zum Thema Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung.

Primärpräventionen zu den Themen Bewegung, Ernährung und Stressregulation

Bei den Untersuchungen zur Früherkennung werden der Impfstatus geprüft und individuelle gesundheitliche Belastungen sowie Risikofaktoren (Übergewicht, Rauchen, Bewegungsmangel und so weiter) erfasst. Nach kurzer Auswertung kann Ihnen Ihr Arzt bestimmte geeignete Maßnahmen empfehlen, die der sogenannten verhaltensbezogenen Primärprävention angehören.

Das kann zum Beispiel ein Kurs zum Abbau von Bewegungsmangel sein oder Ihre Ernährungsweise oder Stressregulation betreffen. In diesem Fall erhalten Sie eine ärztliche Bescheinigung (seit 2017), die in aller Regel Ihre Krankenkasse zur Kostenübernahme veranlasst. Seit 2019 besteht für gesetzlich Versicherte im Alter zwischen 18 und 34 Jahren ein Anspruch auf einen einmaligen Gesundheitscheck. Ab 35 Jahre können Sie sogar alle drei Jahre einen solchen „Check-up” kostenlos durchführen lassen.

Was wird von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet?

Alles, was in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) als Früherkennungsuntersuchung ausgewiesen ist, wird von der GKV erstattet, das heißt, Sie brauchen keinerlei Zuzahlung leisten. Einige Krankenkassen bieten darüber hinaus weitere Untersuchungen ohne Zuzahlung an. Es lohnt sich, im Zweifel bei der eigenen GKV nachzufragen, sofern Sie die Informationen nicht schon im Mitgliedermagazin gefunden haben.

Welchen Service bietet die GKV im Zusammenhang mit der Früherkennung?

Wenn Sie regelmäßig am Früherkennungsprogramm Ihrer GKV teilnehmen, kann Ihnen diese einen Bonus einräumen. Damit Sie auch nichts verpassen, werden Sie von Ihrer Krankenkasse jeweils im Januar über alle im laufenden Jahr geplanten Früherkennungsmaßnahmen informiert. Dazu sind die Kassen sogar gesetzlich verpflichtet.